Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Der Einbeziehung entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltslos erbringen.

1.3 Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

1.4 Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen können. Nehmen wir das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.2 Ansprüche des Kunden können ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

2.3 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2.4 Der Vertrag wird vorbehaltlich rechtzeitiger und endgültiger Erteilung von Ausfuhrlizenzen und sonstiger amtlicher Genehmigungen abgeschlossen, die für die Abwicklung des Vertrages ggf. erforderlich sind. Höhere Gewalt, wesentliche Steigerungen der Rohstoffpreise und sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen und die Abwicklung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, geben uns ein Rücktrittsrecht; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3. Lieferung und Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Fabrik oder Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entspricht die Lieferadresse der Rechnungsadresse.

3.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

3.3 Versand und Verpackung erfolgen auf Rechnung des Kunden. Ist nichts anderes vereinbart, so werden Transportart und -weg von uns nach freiem Ermessen gewählt.

3.4 Wir behalten uns das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen haben. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

3.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Transportes tragen. Uns trifft keine Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung. Die Pflicht zum Abschluss einer Transportversicherung durch uns erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

3.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

3.6 Ware gilt als empfangen, wenn der Transporteur sie zur Verfügung stellt, spätestens mit der Inbesitznahme durch den Kunden.

4. Lieferfristen

4.1 Angegebene Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich.

4.2 Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss bei neu herzustellenden Waren sechs Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungsfrist des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.

4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware unser Werk oder Lager verlässt oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wird.

4.4 Schadensersatzansprüche sind nur bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dass selbe gilt bei verzögerter Lieferung, Mangelfolgeschäden oder Nichterfüllung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Mängelhaftung

5.1 Ist die Ware mangelhaft, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht, soweit nicht nachfolgend abweichendes geregelt ist.

5.2 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürlichen Verschleiß, ferner nicht auf Mängel, die in der Natur der Ware liegen oder infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Be- oder Verarbeitung, übermäßiger Beanspruchung und ähnlicher Tatbestände entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen verursacht worden sind.

5.2 Maße, Formen, Gewicht, Stärken, Abbildungen, Zeichnungen und Farben sind für unsere Lieferungen nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben; naturbedingte oder geringfügige Abweichungen sind vertragsgemäß. Mehr oder Minderlieferungen bis 10% gelten als vertragsgemäß.

5.3 Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die nach besonderen Wünschen unserer Kunden und/ oder mit von ihnen bereitgestellten Rohstoffen, Hilfsmitteln oder Sonstigem gefertigte Ware einwandfrei ist und nicht Schutzrechte Dritter verletzt. Für Schutzrechtsverletzungen hat unser Kunde unter unserer Freistellung einzustehen.

5.4 Die Mängelanzeige, insbesondere auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, ist nur dann wirksam, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware oder nach Erkennbar werden mit detaillierter Begründung schriftlich erfolgt. Die durch den Kunden als mangelhaft dargelegte Ware ist uns innerhalb von sechs Monaten nach der Mängelanzeige zur Überprüfung anzubieten. Die fehlerhafte Ware ist uns versandkostenfrei zuzusenden oder vorzulegen, sobald wir schriftlich zugestimmt haben.

5.5 Bei einer rechtzeitigen begründeten Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht, nach versandfreier Rücksendung der Ware auf unsere Kosten die Mängel nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen; stattdessen können wir auch einen Minderwert vergüten. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.6 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

5.7 Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware vom Kunden oder Dritten wesentlich verändert worden ist. Solange der Kunde nicht die Ware vollständig bezahlt hat, sind wir nicht zur Gewährleistung verpflichtet.

5.8 Wird Ware unserer Kunden be- oder verarbeitet und vom Kunden gestellt, so haften wir nicht für die ungeeignete Beschaffenheit der Rohware und ihrer Eignung zur Be- oder Verarbeitung sowie zur künftigen Verwendung.

6. Preise

6.1 Alle Preise gelten Brutto, ab Lager zzgl. Verpackung und Versandkosten.

6.2 Nach Auftragsbestätigung entstehende eintretende Materialpreise und sonstige Kostenerhöhungen berechtigen uns zur Anpassung des Vertragspreises, sofern die Lieferungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden.

6.3 Für Gewichtsware wird das Gewicht, das die Ware ab Lager aufweist, zugrunde gelegt. Für Flächenware gilt unsere Messung; Abweichungen von 2% sind legitim.

7. Zahlung

7.1 Die Rechnung wird auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen nach den umliegenden Bestimmungen zu begleichen.

7.3 Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nicht akzeptiert. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich Verzugszinsen und Kosten verwendet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Weiter behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

8.2 Bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir Miteigentum an der neu hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zur neu hergestellten Ware.

8.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass uns vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.

8.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Unabhängig davon hat der Käufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.

8.5 Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Käufer um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

9. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung

9.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir bestreiten die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

9.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist unzulässig.

9.3 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

10. Rücktritt

10.1 Wird nach Abschluss des Vertrages eine Zwangsvollstreckung oder Insolvenz bekannt, werden wir die sofortige Fälligkeit unserer Ansprüche verlangen. Weiterhin können wir im Falle eines Rücktritts zusätzlich Schadensersatzansprüche im gesetzlichen Rahmen verlangen.

11. Erfüllungsort, geltendes Recht, und Gerichtsstand

11.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind; UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Holzminden.

11.3 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Holzminden, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt und wirksam ist.